Jahrelang haben Lkw-Hersteller Unternehmen wie Ihrem zu hohe Preise berechnet. Wenn Sie zwischen 1998 und 2016 einen Lkw gekauft oder geleast haben (auch Mietkauf und Finanzierung), haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine erhebliche Entschädigung. Kein Risiko, keine Vorabkosten – reichen Sie noch heute Ihren Anspruch ein!
Übermitteln Sie uns alle relevanten Kauf- und Vertragsunterlagen per E-Mail und schildern Sie uns Ihre individuelle Situation. Je mehr Informationen wir von Ihnen erhalten, desto gezielter können wir Ihre Ansprüche prüfen und die nächsten Schritte für Sie einleiten.
Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir die von Ihnen unterzeichneten Vertragsdokumente sowie die Vollmacht. Diese Unterlagen ermöglichen es uns, Ihre Interessen rechtlich zu vertreten und den gesamten Ablauf für Sie zu übernehmen.
Sollte Ihr Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden, erhalten Sie Ihre Schadensersatzzahlung. Die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens beträgt erfahrungsgemäß rund 1,5 Jahre. Nach Abschluss des Verfahrens wird Ihnen die zugesprochene Summe ausgezahlt – transparent und zuverlässig.
Haben Sie zwischen 1998 und 2013 einen neuen LKW gekauft oder geleast? Dann sind Sie möglicherweise vom sogenannten LKW-Kartell betroffen. In diesem Fall steht Ihnen eine finanzielle Entschädigung zu – inklusive Zinsen – in Höhe von bis zu 10 % des ursprünglichen Nettokaufpreises Ihres Fahrzeugs.
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So funktioniert’s
Die dargestellte Berechnung dient lediglich als Beispiel und soll verdeutlichen, wie sich mögliche Entschädigungsbeträge zusammensetzen können. Die tatsächliche Höhe Ihrer Ansprüche hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird im Einzelfall individuell geprüft.
LEISTUNGEN
Unfaire Wettbewerbsabsprachen sind in ganz Europa ein weit verbreitetes Problem. Anspruchsberechtigt auf Schadensersatz sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. Wir setzen uns dafür ein, dass Geschädigte zu ihrem Recht kommen und den ihnen zustehenden Schadensersatz erhalten. Vertrauen Sie auf die Erfahrung unseres Netzwerks und die Expertise renommierter internationaler Anwaltskanzleien.
Für Sie besteht keinerlei Kostenrisiko – selbst im Falle eines verlorenen Verfahrens entstehen Ihnen keine Ausgaben. Sie können Ihr Recht somit völlig sorgenfrei einfordern, ohne finanzielles Risiko einzugehen.
Nur wenn wir Ihr Verfahren erfolgreich abschließen, fällt für Sie eine Gebühr an. Damit haben wir ein gemeinsames Ziel: Ihren Anspruch durchzusetzen.
Wir arbeiten ausschließlich mit spezialisierten, internationalen Anwaltskanzleien zusammen, die über umfassende Erfahrung im Bereich Wettbewerbsrecht und Schadensersatzforderungen verfügen.
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FAQ
Oft werden uns die gleichen Fragen gestellt, deshalb versuchen wir das wichtigste hier zu beantworten. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne melden.